Die Zinsen auf die Mietkaution sind häufig ein Thema, wenn es darum geht die Kaution am Ende der Mietzeit wieder auszuzahlen. Hierbei stellen sich viele Mieter und Vermieter die Frage, wie hoch die Zinsen sich im Laufe der Mietzeit (in der Regel mehrere Jahre) angehäuft haben, außerdem wem die Zinsen zustehen.

Wer bekommt die Zinsen?

Bei der Mietkaution liegt das primäre Interesse für die Hinterlegung zwar beim Vermieter, welcher im Falle des Falles auf die Kaution zugreifen darf – und auch wenn der Vermieter für die Kosten der Anlage zuständig ist, da es ja in seinem Interesse liegt diese zu hinterlegen, so erhält der Mieter für die Kaution die Zinsen.

So kann der Mieter, sofern der Vermieter die Kaution angelegt hat, jährlich eine Aufstellungen der Zinsen verlangen, welche er mit der Kaution erwirtschaftet hat. Hierbei gilt zu beachten, dass auch bei Kapitalerträgen eine Kapitalertragsteuer erhoben wird. Vermieter sind gleichzeitig gut beraten die Zinsaufstellung den Mietern zukommen zu lassen, so verhindert dies bei Auszug einen unnötigen Streitpunkt.

Tipp: Das DKB Vermieterpaket ermöglicht für Vermieter die Kaution rechtskonform anzulegen und gleichzeitig jährlich eine Zinsaufstellung als PDF-Datei für den Mieter zu erhalten.

Wie hoch sind die Zinsen der Mietkaution?

Die Zinsen variieren je nach Wirtschaftslage und aufgrund des Leitzinses, welcher durch die EZB, die Europäische Zentralbank, an die Banken gegeben wird. Im Mietrecht ist hierbei lediglich festgelegt, dass sich die Zinsen am Spareckzins für Geldanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist orientieren – dieser ist jedoch seit einigen Jahren auf einem historischen Tiefpunkt angekommen. Ein Vergleich der jeweiligen Zinssätze auf aktuelle Kautionskonten kann hier individuell für die jeweilige Mietkaution berechnet werden:

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Die Steuern auf die Kapitalerträge der Mietkaution

Die Mietkaution kann je nach Miethöhe bei einem Faktor von 2-3 Kaltmieten bereits mehrere tausend Euro betragen. Wurde die Kaution früh angelegt, so konnte hier der Zinsesszinseffekt beachtliche Renditen erzeugen. Eine nachträgliche Berechnung hierfür mit Durchschnittswerten ist bspw. im Zinsrechner für die Mietkaution möglich. Direkt mit der Höhe der Zinserträge stehen die steuerlichen Abgaben, welche bei einem Kapitalertrag zu tragen kommen. Diese werden sowohl bei der Anlage als Mieter als auch bei dem Vermieter fällig. Bei historischen Niedrigzinsen sind diese zwar verschwindend gering, früher konnte man dies jedoch als Mieter zudem noch optimieren, indem man für die Erträge den Steuerfreibetrag geltend gemacht hat. Bei aktuellen Zinsen, lohnt es sich eher diesen Freibetrag für gewinnbringendere Investitionen, bspw. auf einem Kautionsdepot zu nutzen.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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