Haus & Grund ist die größte deutsche Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Der Verein vertritt die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer auf Bundesebene gegenüber der Politik, der Ministerialverwaltung, den Medien und anderen Verbänden und berät und begleitet Vermieter und Eigentümer mit Ihren Immobilien.

In Deutschland gibt es über 900 Haus & Grund-Vereine, die Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter sowie Kauf- und Bauwillige zu allen Fragen rund um die private Immobilie beraten.

Mietkaution durch Haus & Grund

Haus & Grund ist dafür bekannt ausgezeichnete Vorlagen rund um den Mietvertrag oder den Alltag von Vermietern zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls unterstützen die Vereine Vermieter darin geeignete Mietkautionen zu finden, bspw. durch die Anlage bei der Hausbank in München, oder aber bei der BfW Bank, die sich auf gewerbliche Verwalter fokussiert hat.

Eine Mietkaution wird aus Vermietersicht natürlich befürwortet, so ist dies eine Absicherung für den Werterhalt der eigenen Immobilie, insbesondere wenn es um Schäden geht die bei der Nutzung der Immobilie durch den Mieter entstehen. Gleichzeitig sehen Vertreter und Vermieter das aktuelle Dilemma der geringen Zinsen auf dem Kautionskonto, kombiniert mit einer hohen Inflationsrate.

Das Mietkautionskonto bleibt trotz der geringen Zinsen bisher immer noch ein fester Eckpfeiler in der Absicherung, jedoch werden alternative Formen der Mietsicherheit immer beliebter. Wenn es darum geht eine Mietsicherheit zu hinterlegen und diese nicht als Kostenpunkt zu sehen, sondern einen Gewinn daraus zu erzielen und die Kaution steigen zu lassen, so bietet das Kautionsdepot die Möglichkeit dafür.

Der Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., einer der 22 Landesverbände von H&G schreibt hierzu auf Ihrer Website:

Alternativ kann der Vermieter auch den Mieter die Kaution anlegen und sich diese verpfänden lassen. Das hat den Vorteil, dass der Vermieter sich nicht um die Anlage kümmern muss und auch nicht die Kosten der Anlage trägt. Gerade bei Kautionskonten, mit denen aktuell eigentlich keine Rendite zu erzielen ist, aber inzwischen dennoch Kosten anfallen, scheint dies eine gute Lösung zu sein. Allerdings hat der Vermieter – anders als bei einer eigenen Anlage – keinen direkten Zugriff auf das Geld. Hier ist entscheidend, was zum Zugriff des Vermieters vereinbart wurde. Dieser sollte „auf erste Anfrage“ möglich sein und nicht erst bei Nachweis eines titulierten Anspruchs.

Neben der Beschreibung als gute Lösung wird gleichzeitig auf den Zugriff durch den Vermieter hingewiesen. Hierbei gilt es zu differenzieren, je nach Verpfändungserklärung wird dies unterschiedlich gehandhabt.

Die Verpfändung des Kautionsdepots ist der Schlüssel bei der Mietkaution

In dem Artikel „Mietkautionsdepot Verpfändung – wie funktioniert das?“ werden die unterschiedlichen Verpfändungserklärungen der Mietkautionsdepot Anbieter unter die Lupe genommen und es wird auf die Unterschiede in den Formulierungen und Passagen eingegangen.

Während das FFB Mietkautionsdepot eines der Verpfändungserklärungen bereitstellt, die sehr ausführlich ist, dabei auch Umschichtungen innerhalb des Depots in Form von Zug-um-Zug Geschäfte ermöglicht, und den Mieter über das Verwertungsverlangen des Vermieters unterrichtet sowie nicht vor Ablauf von einer 4 Wochen Frist die Kaution an den Vermieter auszahlt, so sind die Verpfändungserklärungen der DWS, der Fondsdepotbank und Growney wesentlich Vermieterfreundlicher, indem es in diesen heißt, dass die Kaution „jederzeit ohne Prüfung der Pfandreife“ ausgezahlt werden kann. Ein Vergleich der Kautionsdepot Anbieter ist hier direkt möglich:

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Haus und Grund beschreibt, dass die Kaution „Auf erste Anfrage“ möglich sein soll und nicht erst bei Nachweis eines titulierten Anspruchs – ähnlich wie dies auch bei Kautionsversicherungen der Fall ist. Ein Vergleich der Kautionsversicherungen mit dem Zusatz „Auf erstes Anfragen“ gibt es hier. Mieter und Vermieter sollten daher die Verpfändungserklärung bei einem Mietkautionsdepot genau lesen und sich der Formulierungen darin bewusst sein, um ein beidseitiges Einverständnis für die Kaution mit Ihren Vorteilen und Nachteilen zu haben.

Grundsätzlich bieten die Depotbanken auch lediglich Vorlagen für Verpfändungen an – Mieter und Vermieter sind dazu angehalten diese für Ihre Zwecke selber zu erstellen und beide Interessen dabei abzudecken. Ein Rechtsbeistand kann hierbei ebenfalls vorab unterstützen.

Ein modernes Kautionsdepot mit ETF-Fonds

Mietkautionsdepots gibt es schon seit einigen Jahren, bisher musste man sich als Mieter jedoch selbstständig um die Auswahl und Anlage der jeweiligen Fonds kümmern. Seit 2020 gibt es jedoch eines der bisher einfachsten Kautionsdepots auf dem Markt, welche die Anlage der Mietsicherheit wesentlich vereinfacht, indem ein Robo-Advisor bzw. ein Managed Depot zum Einsatz kommt.

Dem Anleger stehen 10 verschiedene Anlagestrategien (auch mit ESG-Kriterien) zur Auswahl, welche das Risikoempfinden abbilden und in verschiedene Aktien- und Anleihen-ETFs investiert. Durch die breit gestreute Anlage in verschiedene ETF-Fonds wird das Depot zudem noch einmal diversifiziert.

Als Mieter kann man somit in ETF-Fonds investieren und gleichzeitig die Mietkaution für die Mietwohnung oder Mietimmobilie hinterlegen, wobei die Inflation keine Auswirkung mehr hat, da die Anlage in Sachwerten gewählt wird. Die Renditechancen liegen je nach Anlagestrategie jedoch weit über den Zinserträgen eines Kautionskontos.

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Was hat der Vermieter davon, wenn der Mieter ein Kautionsdepot als Mietkaution nutzt?

Wird der Wunsch eines Mieters geäußert ein Mietkautionsdepot zu nutzen, so gab es bisher dazu Vorbehalte, welche nicht von der Hand zu weisen sind. Gleichzeitig gibt es jedoch auch Vorteile, die bei einer rationalen Abwägung ebenfalls für ein Kautionsdepot sprechen:

  • Dem Mieter ist die Mietkaution nicht egal – er bringt ein Interesse ein, die Sicherheit nicht durch geringe Zinsen und Inflation zu vernichten – ein Nutzen der auch im Interesse des Vermieters liegt
  • Durch die Anlage in Sachwerten wird der Inflation vorgebeugt – die Mietsicherheit verliert nicht an Kaufkraft über mehrere Jahre
  • Negativzinsen oder Verwahrentgelder sind kein Thema mehr
  • Die Gebührenfrage ist geklärt – der Vermieter hat keine Kosten für ein Mietkautionskonto
  • Steigen die Fonds im Depot an Wert, so wird dadurch ebenfalls die Sicherheit für den Vermieter erhöht

Kann man sich somit als Mieter und Vermieter für den Fall eines Wertverlustes einigen, so spricht vieles für den Einsatz von Mietkautionsdepots als Mietsicherheit.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.