Die Situation zur Auflösung der Mietkaution hat jeder Mieter bereits einmal erlebt, als es um den Zeitpunkt des Umzugs, bzw. des Auszugs geht. Die Mietkaution soll ausgelöst werden – doch wie funktioniert das noch einmal im Detail? Hierzu gibt es verschiedene Situationen, je nachdem wie die Mietkaution von wem (Mieter oder Vermieter) hinterlegt wurde. Unabhängig von dem Zeitpunkt des Auszugs ist es übrigens jederzeit möglich die Mietkaution umzuschichten, also von einer Kautionsform zu einer anderen Form zu wechseln nach einer Absprache zwischen Mieter und Vermieter. So kann man bspw. ein Kautionskonto auflösen und dieses in eine Mietkautionsbürgschaft oder aber in ein Mietkautionsdepot wechseln und umgekehrt.
Inhaltsverzeichnis
Mietkautionskonto auflösen
Wenn es darum geht ein Mietkautionskonto aufzulösen, muss man dabei unterscheiden ob dieses durch den Mieter oder aber durch den Vermieter angelegt wurde. Je nachdem wie dies eingerichtet ist, gibt es unterschiedliche Wege, dieses wieder aufzulösen.
Mietkautionskonto durch Mieter angelegt
Wurde das Mietkautionskonto durch den Mieter angelegt, so hat diese bei der Einrichtung eine Verpfändungserklärung erhalten, welche an den Vermieter übergeben wurde. Diese Verpfändungserklärung wird benötigt, um das Konto wieder aufzulösen. Bei Auszug und anschließender Wohnungsübergabe wurden bspw. keine Mängel festgestellt und die Nebenkostenabrechnung wurde durchgeführt, so erhält der Mieter die Verpfändungsurkunde vom Vermieter zurück. Diese schickt nun der Mieter an die Bank zurück und erhält eine Bestätigung bzw. die Freigabe des Mietkautionskontos. In vielen Fällen wird die Kautionssumme direkt auf das Referenzkonto zurück überwiesen, teilweise ist es erforderlich, dass dies durch den Mieter aktiv über das Onlinebanking erfolgen muss, oder aber die Bank fragt nach, was bei der Auflösung mit der Kautionssumme geschehen soll.
Mietkautionskonto durch Vermieter angelegt
Wurde das Mietkautionskonto durch den Vermieter angelegt, so ist die Reihenfolge bei der Auflösung folgende: Es wird die Wohnung wieder zurück übergeben mit einem Wohnungsübergabeprotokoll und sofern keine Mängel festgestellt wurden und die Nebenkosten bereits abgerechnet wurden, kann der Mieter den Vermieter bitten die Kaution zurück zu überweisen oder diese in Bar zu übergeben. Stehen noch Nebenkosten aus, so hat der Vermieter die Möglichkeit einen Teil der Kaution zurück zu halten, bis die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen ist. Anschließend erfolgt die Abrechnung und Restübergabe oder ggf. auch eine Nachzahlung. Der Mieter kann mit einem Musterbrief oder einer Vorlage die Rückzahlung der Kaution anfordern. Nutzen Sie hier unseren kostenlose Musterbrief:
Mietkautionssparbuch auflösen
Ein Mietkautionssparbuch ist eine weitere Form der Kautionshinterlegung. Bei einem Mietkautionssparbuch hat der Mieter oder Vermieter tatsächlich ein Sparbuch, viele Banken nutzen den Begriff jedoch auch mittlerweile als Synonym zum Mietkautionskonto, da es keine „echten“ Sparbücher in Form eines Papierbuches gibt, in welchem die Kontobewegungen aufgeschrieben werden.
Eine Verpfändung der Kautionssparbuchs kann in verschiedenen Formen erfolgen, einmal als Anlage durch den Mieter mit einem Sperrvermerk und der Übergabe des Sparbuchs an den Vermieter – dadurch kann nur auf die Kaution zugegriffen werden, wenn beide Parteien zustimmen, oder aber als Verpfändung, dies entspricht der Form wie bei einem Mietkautionskonto. In diesem Falle würde der Vermieter eine Verpfändungserklärung erhalten.
Wurde initial die Form des Sperrvermerks gewählt, so erfolgt bei Auszug die Übergabe des Sparbuchs an den Mieter, welcher den Sperrvermerk aus dem Sparbuch wieder entfernen lassen kann. Wurde eine Verpfändung des Kautionssparbuchs durchgeführt, so erfolgt die Rückgabe der Verpfändungserklärung an den Mieter, welcher diese bei der Bank einreicht um das Sparbuch wieder regulär zu nutzen.
Mietkautionsdepot auflösen
Ein Mietkautionsdepot ist eine der Möglichkeiten, welche seit 2001 als Mietkaution möglich ist, seit der Mietrechtsnovelle. Hierbei wird ein Depot eingerichtet und Fondsanteile gekauft, welche verpfändet werden. Für diese Verpfändung erhält man eine Verpfändungserklärung durch den Depotanbieter, welche initial bei Einzug an den Vermieter übergeben wurde. Möchte man nun das Mietkautionsdepot wieder auflösen, so erfolgt nach Auszug die Rückgabe der Verpfändungserklärung an den Mieter. Der Mieter kann nun diese Verpfändungserklärung an den Depotanbieter zurück schicken, sodass die gesperrten Fondsanteile dadurch wieder handelbar sind. Die Sperre im Depot wird dadurch aufgehoben.
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Mietkautionsbürgschaft kündigen
Die Bürgschaftserklärung, welche der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter übergeben hat, gilt es zurück zu geben. Anschließed kann der Mieter diese an die Versicherung zurück geben und die Mietkautionsbürgschaft wird dadurch gekündigt bzw. aufgelöst. In den meisten Situationen gibt es sogar eine tagesgenau Abrechnung zum Zeitpunkt der Rückgabe. Bei Mietkautionsbürgschaften hat man in der Regel sehr kurze Kündigungsfristen von einem Monat, sodass diese auch als Zwischenlösung geeignet sind, wenn bspw. eine bisherige Kaution noch nicht ausgelöst wurde.