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Insbesondere bei Gewerbeimmobilien ist die zu hinterlegende Mietkaution ein interessantes Thema, welches sowohl Mieter als auch Vermieter aus verschiedenen Perspektiven interessiert. Der Vermieter möchte mit der Kaution seine Immobilie absichern, dies ist im privaten Bereich auf 3 Nettokaltmieten eingeschränkt, im gewerblichen Bereich gibt es jedoch keine Grenze und richtet sich nach der Einrichtung und Art der Immobilie. Eine einfach Lagerhalle bedarf in der Regel keiner erhöhten Kautionssumme, handelt es sich jedoch um eine Arztparxis mit Interieur oder aber ein Konferenzzentrum mit wertvoller Moderationstechnik oder Soundsystem, so ist dies eine andere Geschichte.

Der Mieter wiederum sieht die Kaution eher als lästiges Übel, welches geleistet werden muss als Voraussetzung für die Miete der Immobilie. Gleichzeitig nimmt die Kautionssumme auch einen Teil der Liquidität des Umlaufvermögens mit welchem nicht agiert werden kann, sobald es als Sicherheit hinterlegt wurde.

Welche Möglichkeiten bestehen für Gewerbe eine Mietkaution zu hinterlegen?

Für Gewerbetreibend gibt es analog zu privaten Vermietungen ebenfalls die Möglichkeit einer Kautionshinterlegung in verschiedenen Arten. So ist es möglich die Kaution in folgenden Arten zu  hinterlegen:

  • Kautionskonto
  • Mietkautionsbürgschaft
  • Bankbürgschaft

Das Kautionskonto ist hierbei die Methode, welche historisch gesehen am Häufigsten genutzt wurde für Gewerberäume, da diese die Einfachste Art und Weise für den Mieter darstellt, gleichzeitig bindet diese jedoch auch Kapital. Eine Mietkautionsbürgschaft oder Bankbürgschaft hingegen ermöglicht es die Kautionssumme im Umlaufvermögen zu nutzen und gleichzeitig die Sicherheit für die Kaution durch eine Versicherung abdecken zu lassen. Somit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Der Vermieter erhält eine hochwertige Sicherheit, welche durch ein großes Versicherungsunternehmen abgedeckt wird. Der Mieter kann gleichzeitig mit erhöhter Liquidität sein Gewerbe effizienter und schneller voranbringen. Nutzen Sie den praktischen Vergleichsrechner für die Mietkaution im gewerblichen Bereich:

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Die Mietkautionsbürgschaft – Schonung der Liquidität

Mietkaution Gewerbe Liquidität

Eine Mietkautionsbürgschaft erscheint häufig im Bereich der Mietkautionen, seit der Mietrechtsnovelle 2001 – seitdem ist es möglich die Kautionssumme in unterschiedlichen Formen zu hinterlegen. Für Gewerbetreibende und Vermieter im gewerblichen Bereich stellt eine Mietkautionsbürgschaft eine attraktive Alternative zum klassischen Kautionskonto dar. Dies erfolg hauptsächlich durch diese zwei Vorteile:

  • Keine Bindung von Kapital
  • Erhöhung des Umlaufvermögen

Die Kautionssumme wird bei einer Mietkautionsversicherung nicht in der vollen Summe auf einem Konto geparkt, für den Fall der Fälle, sondern es wird ein wesentlich geringerer Teil (5-7% der Kautionssumme) monatlich an eine Versicherung gezahlt. Diese Kosten sind dafür gedacht die Sicherheit für den Vermieter bereitzustellen und gleichzeitig das dafür benötigte Kapital anderweitig nutzbar zu machen.

Besonderheiten in der Gewerbemietkaution

Eine der Besonderheiten im gewerblichen Bereich stellt die Höhe der Mietkauton dar. Bei privaten Vermietungen regelt das Mietrecht, dass lediglich maximal 3 Monatskaltmieten bzw. Nettomieten als Kaution verlangt werden dürfen, im gewerblichen Bereich ist die Kautionshöhe nicht gedeckelt und eine Absprache zwischen Mieter und Vermieter.